Stammzellen sind die Grundlage der Gewebsregeneration. Je nach Gewebeart haben sie unterschiedliche Eigenschaften. Fettstammzellen haben den Effekt, dass sie auch gegen Entzündungen wirken. Damit sind nicht bakterielle Entzündungen, sondern Reizung mit Mehrdurchblutung (Rötung und Überwärmung) und im Gelenkbereich mit Ergussbildung aufgrund der Mehrdurchblutung der Schleimhaut gemeint. Mit entzündlichen Veränderungen treten auch Schmerzen auf. Bei Gelenken mit Verschleiß (Arthrose) sind bei Belastung entzündliche Veränderung mit Rötung, Überwärmung, Schwellung und Schmerz typisch.
Es gibt ein ganz unterschiedliches Schmerzempfinden. Manche Menschen haben selbst bei ausgeprägten Arthrosen mit völlig aufgebrauchtem Gelenkknorpel und frei liegendem Knochen, z.T. zusätzlich verknöcherten und schiefen Gelenken, keine oder kaum Schmerzen. Deswegen sind Röntgenbild oder Kernspinaufnahmen für die Entscheidung für ein künstliches Gelenk nicht ausschlaggebend, sondern immer die individuelle Beschwerdesymptomatik und Einschränkung im Alltag.
Ziel ist es nun, bei einer vorliegenden Arthrose einen Zustand der Schmerzarmut oder gar Schmerzfreiheit zu erreichen. Dann kann man eine Prothesenversorgung oder andere Operationen aufschieben und z.T. viele Jahre mit dem eigenen Gelenk gewinnen. Wohlgemerkt: Es bleibt die Arthrose, aber man kann wieder aktiver sein.
Während Knochenmarkstammzellen zur Verknöcherung führen, haben Fettstammzellen einen entzündungshemmenden Effekt. Bei bis zu 90 % der Patienten zeigt sich nach Fettstammzellentransplantation bei Arthrose eine wesentliche Schmerzbesserung bis hin zur Schmerzfreiheit.
Die Qualifikation für die Behandlung von Arthrosen haben Fachärzte für Orthopädie. Sie wissen auch, wie man z.B. Gelenke punktiert und spritzt. Nur wenige wissen, wie man Nanofettstammzellen transplantiert und haben die Erlaubnis der behördlichen Stellen, um eine solches Verfahren anzuwenden. Auch bedarf es nach den gesetzlichen Bestimmungen zurecht genauer Kriterien, in welchen Einrichtungen und wie die Transplantation zu erfolgen hat, z.B. in einem dafür zugelassenen Operationssaal, um die Sterilität und die korrekte Vorgehensweise bei der Transplantation zu gewährleisten. Die Lizenz ist also orts- und personengebunden.